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Urlaubszeit ist Reisezeit

Die aktuellen Bestimmungen und Auflagen veröffentlicht das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf deren Webseite.

Testen Sie doch einmal den interaktiven Fragenblock zu Auslandsreisen mit Hunden, Katzen und Frettchen.

Achtung: In einigen Ländern gilt grundsätzlich Leinenpflicht!

Grundsätzlich brauchen Sie für Reisen innerhalb der EU:

  • EU-Heimtierausweis
  • gültige Tollwutimpfung
  • Kennzeichnung durch Mikrochip (ab 3. Juli 2011 Pflicht!)

EU-Einreisebestimmungen:

Ein Hund darf innerhalb der EU nur mit einer gültigen Tollwutschutzimpfung, einem EU-Heimtierpass und einem Mikrochip zur Kennzeichnung des Tieres reisen.

Impfpflicht:

Bei Reisen innerhalb der EU müssen Tiere gegen Tollwut geimpft werden. Die Impfung ist mindestens alle drei Jahre obligatorisch. Der zuständige Tierarzt trägt die Impfung in den EU-Heimtierausweis ein. Die Impfung muss je nach Einreiseland bis zu 30 Tage alt sein (Erstimpfung)!

Manche Länder verlangen eine jährliche Auffrischung der Tollwutimpfung und erkennen unter Umständen den dreijährigen Impfschutz nicht an. Wer gerne unterschiedliche Länder mit seinem Hund bereisen möchte, sollte sich deshalb für eine jährliche Impfauffrischung entscheiden.

Chippflicht:

Ab Juli 2011 gilt die Chippflicht bei Reisen mit Hunden in die Länder der EU!

Der Mikrochip (auch Transponder genannt) hat etwa die Größe eines Reiskorns und wird dem Hund von einem Tierarzt direkt unter die Haut gespritzt; dort bleibt er ein Leben lang. Jeder Chip hat eine eigene Nummer – mit einem Lesegerät kann das Tier identifiziert und dem Halter zugeordnet werden. Die Identifikationsnummer des gechippten Tieres muss im EU-Heimtierpass eingetragen sein.

Wichtig: Beachten Sie auch die auch die Bestimmungen der Länder, die Sie auf Ihrer Reise durchqueren müssen.

Genormter EU-Heimtierausweis:

In diesen muss der Tierarzt die Tollwutimpfung, die Chipnummer sowie eine Beschreibung des Tieres eintragen.

Vorsicht beim Erwerb eines Heimtierausweises: Nicht jeder Pass erfüllt die vorgeschriebenen Normen. Auf dem Einband sowie auf jeder datentragenden Seite muss die individuelle Kennnummer aus dem Code des Mitgliedstaates (DE für Deutschland), einer Firmenchiffre sowie der fortlaufendenden Nummer stehen. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbands zweisprachig ausgestellt sein.

Ausnahmen:

Schweden und Finnland, sowie einige weitere Länder verlangen zusätzliche Untersuchungen, etwa auf Tollwut, Bandwurm oder Zecken.

Bitte kontaktieren Sie bei einer Reise in diese Länder unbedingt frühzeitig Ihren Tierarzt!

Stand: 04.2012